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Liefer- und Zahnlungsbedingungen

Liefer- und Zahnlungsbedingungen
  1. Vertragsabschluss
    1. Die Angebote des Verlages sind freibleibend.
    2. Bestellungen gelten erst mit Auftragsbestätigung bzw. Rechnungsstellung des Verlages als angenommen. Für Irrtümer oder sonstige Fehler bei der Bestellung auf schriftlichem, elektronischem und telefonischem Weg haftet der Kunde.

  2. Zahlungsbedingungen
    1. Es werden die am Tage der Rechnungsstellung gültigen Preise und Konditionen berechnet. Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten ab Verlag bzw. Auslieferungsstelle.
    2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt rein netto zahlbar, soweit keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
    3. Zahlungen werden vorrangig auf anstehende Zinsen und Kosten, im Übrigen auf die jeweils älteste Schuld verrechnet. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche sind unzulässig.
    4. Im Falle des Verzugs, der bei Entgeltforderungen ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung eintritt, sind wir berechtigt, Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Nicht-Verbrauchern in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Kaufleuten sind wir bereits ab Fälligkeit zur Berechnung von Zinsen in Höhe von 5 % berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
    5. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr werden bei Zahlungsrückstand des Kunden oder wesentlicher Verschlechterung seiner Kreditwürdigkeit nach Vertragsabschluss sofort alle Forderungen zur Barzahlung fällig, auch im Falle einer Stundung und eventuellen Hereinnahme von Wechseln oder Schecks. Ferner ist der Verlag in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und nach angemessener Nachfrist von allen bestehenden Abschlüssen zurückzutreten.
    6. Bei Zahlungsrückstand des Kunden ist der Verlag insbesondere berechtigt, Konditionen zu kürzen oder zu ändern sowie Rabatte und sonstige Vergünstigungen zu kürzen oder zu streichen. Dies gilt auch bei Lieferung von früher bestellten Fortsetzungswerken und Zeitschriften.

  3. Preisbindung
    1. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, den vom Verlag im Rahmen der Preisbindung festgesetzten Ladenpreis bei Lieferungen innerhalb der oder in die Bundesrepublik Deutschland sowie nach Österreich einzuhalten, d. h. ihn weder zu erhöhen noch durch anderweitige Preisbestimmung, Rabattgewährung oder sonstige Maßnahmen zu ermäßigen.
    2. Der Kunde hat Wiederverkäufer entsprechend zu verpflichten.
    3. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtungen berechtigt den Verlag, insbesondere die Weiter¬belieferung einzustellen. Unberührt bleibt die Vertragsstrafenregelung nach dem Sammelrevers.

  4. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-)Forderungen, die dem Verlag aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verlag folgende Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach Wahl des Verlages freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
      1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verlages.
      2. Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht dem Verlag gegenüber im Verzuge ist.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung und zufälligen Untergang (insbesondere Feuer und Wasser) zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen.

  5. Lieferung und Gefahrenübergang
    1. Die Angabe einer Lieferzeit ist unverbindlich. Eine verbindliche Lieferfrist muss ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet und vom Verlag schriftlich bestätigt sein.
    2. Der Verlag ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Die entstehenden Versandkosten gehen zu Lasten des Empfängers.
    3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
    4. und aufgrund von Ereignissen, die dem Verlag die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wozu auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. gehören, hat der Verlag nicht zu vertreten. Solche Verzögerungen verlängern vereinbarte verbindliche Lieferfristen um angemessene Zeiten.
    5. Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Kunden über, wenn die Sendung den Verlag bzw. die Auslieferungsstelle verlässt.

  6. Remissionsrecht
    1. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Remissionsrichtlinie der Spitta Verlag GmbH & Co. KG.

  7. Reklamationen, Mängelansprüche und Schadenersatz
    1. Bei kaufmännischen Handelsgeschäften sind offensichtliche Mängel der Lieferung unverzüglich, spätestens jedoch Innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware zu rügen. Versteckte Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden. Spätere Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden.
    2. Sachmängel werden vom Verlag durch Nacherfüllung, d. h. nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache behoben. Ist die Nacherfüllung unmöglich, dem Verlag nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so kann der Kunde die Minderungen oder den Rücktritt vom Vertrag geltend machen.
    3. Weitergehende Mängelansprüche sowie Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht oder im Falle der Nichteinhaltung etwa übernommener Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien. Wesentliche Vertragspflichten sind die jeweiligen vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie sonstige vertragliche (Neben-) Pflichten, die im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Der Höhe nach ist eine etwaige Haftung stets auf den Ersatz eines typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.

  8. Sonstiges
    1. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist Balingen.
    2. Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist Balingen, wenn der Kunde Kaufmann ist.
    3. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    4. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingung im Übrigen nicht berührt.