Remissionsbedingungen
1. | Zulässigkeit von Remissionen |
1.1 |
Die Belieferung der Handelspartner durch den Verlag erfolgt grundsätzlich im Festbezug. Für Remissionen gelten die nachfolgenden Regelungen. |
1.2 | Bei Remissionen wird unterschieden zwischen denen, die vom Verlag zu vertreten sind (siehe Ziffer 1.3), und Remissionen, die auf Wunsch des Handelspartners durchgeführt werden sollen (= Remissionen aus Festbezug) (siehe Ziffer 1.4). |
1.3 |
Remissionen sind vom Verlag zu vertreten bei
Rücksendungen für diese, vom Verlag zu vertretenden Remissionen sind unter den in Ziffer 2 genannten Vorraussetzungen ohne Genehmigung möglich. |
1.4 | Remissionen, die auf Wunsch des Handelspartners durchgeführt werden, sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Verlag zulässig. Um diese Genehmigung zu erhalten, ist in jedem Fall eine Remissionsanfrage beim Verlag notwendig. |
1.5 | Die Remissionsware muss sich in einem neuwertigen, uneingeschränkt verkaufsfähigen Zustand befinden (Ausnahme: Ware mit nachweislichen erheblichen Herstellungsfehlern). Titel die in Verkaufsverpackungen (Schuber, Kassette u.ä.) geliefert worden sind, sind in diesen Verpackungen zu remittieren. Preise und Preisaufkleber sind zu entfernen. CD-ROM-Produkte dürfen nur in der Originalverpackung mit intakter Versiegelung remittiert werden. |
1.6 | Titel aus Festbezügen können innerhalb einer Frist von 6 Monaten zur Remission angefragt werden. Maßgeblich für die Frist ist jeweils das Rechnungsdatum. Bei Bezügen, die älter als 6 Monate sind, wird keine Remissionsgenehmigung erteilt. |
1.7 | Für ungenehmigte Remissionen, nicht fristgerechte Remissionen und/oder Remissionen, die nicht die Voraussetzungen gem. Ziffer 1.5 und 1.6 erfüllen, erfolgt keine Gutschrift oder ein sonstiger Ersatz. |
2 | Durchführung der Remissionen |
2.1 | Sämtlichen Remissionen auf Wunsch des Handelspartners müssen die vom Verlag erstellten Remissionsgenehmigungen beiliegen. Wenn die Sendung aus mehreren Packstücken besteht, muss dies deutlich erkennbar sein. Das Packstück, das die vom Verlag erstellten Remissionsgenehmigungen enthält, muss gesondert gekennzeichnet sein. |
2.2 | Bei defekten Exemplaren (Schimmelbogen, verdruckte Seiten, etc.) erfolgt nach unserer Wahl entweder Ersatzlieferung (kostenloser Warenumtausch) oder die Ausstellung einer Gutschrift. |
2.3 | Remittenden aus Rückrufen des Verlags können unter Angabe der Rechnungsdaten direkt an unsere Verlagsauslieferung geschickt werden. Die Remission muss innerhalb der im Rückruf angegebenen Frist erfolgen. Bei Nichtangabe der Rechnungsdaten bzw. Nichteinhaltung der Rückruffrist kann leider keine Gutschrift oder Ersatz erfolgen. |
2.4 | Die Versandkosten für die Remittenden übernimmt grundsätzlich der Absender, mit Ausnahme der Versandkosten für Remissionen aus nachweislichen Falschlieferungen bzw. nachweislicher Lieferung defekter Ware, die vom Verlag getragen werden. Das Versandrisiko bis zum Eingang der Ware bei der unter Ziffer 2.6 genannten Adresse trägt der Handelspartner. |
2.5 |
Anpassung der Spitta Firmierung: Spitta GmbH Kundenservice Ammonitenstraße 1 72336 Balingen Tel.: 07433 952-0 |
2.6 |
Neu-Firmierung von Rhenus: Twenty5 Logistik Retouren Spitta Langenscheidtstraße 10 99867 Gotha |
2.7 | Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftbedingungen des Verlages. |
> Download „Remissionsrichtlinien“ (pdf) |